Urheberrecht

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Das Urheberrecht schützt unter anderem alle Werke, die direkt oder mithilfe einer Maschine oder eines Geräts wahrgenommen, reproduziert oder kommuniziert werden können. Daher schützt das Urheberrecht Software genauso wie literarische Texte, auch wenn diese in einem Format vorliegen, das für einen Menschen im Allgemeinen unverständlich ist, z. B. Objektcode. Das Urheberrecht deckt sowohl den Objektcode als auch den Quellcode einer Software ab und gilt gleichermaßen für Betriebssysteme wie Anwendungsprogramme.

Die Urheberrechtsanmeldung deckt alle einem Computerprogramm innewohnenden Eigenschaften ab (im Gegensatz zu der Idee, die sich im Erscheinungsbild und den Eigenschaften des Programms manifestiert). Dazu gehören alle audiovisuellen Bildschirmdarstellungen und Menüs, die von dem Antragssteller erstellt oder als Einheit mit dem entsprechenden Computerprogramm erstmals veröffentlicht wurden. Das für das Programm geltende Urheberrecht deckt lizenzfreie oder in anderen Medien urheberrechtlich geschützte Materialien nicht ab. Außerdem schließt das Urheberrecht an einem Softwareprogramm keine Ideen, Systeme, Methoden, Konzepte oder Layouts mit ein. Das Urheberrecht schützt also die Art und Weise wie eine Idee, ein System oder eine Methode präsentiert wird, nicht aber die Idee, das System oder die Methode selbst.

Welche Rechte hat der Inhaber des Urheberrechts?

Der Inhaber eines Urheberrechts hat das exklusive Recht zur Durchführung von und Autorisierung für folgende Handlungen:

  • Erstellen von Kopien des Werkes
  • Erstellen von abgeleiteten Werken auf Grundlage des urheberrechtlich geschützten Werkes
  • Verteilung und Weitergabe von Kopien des urheberrechtlich geschützten Werkes zu Verkaufszwecken oder einer anderweitigen Eigentumsübertragung; außerdem zu Vermietung, Verleih und Verpachtung
  • Öffentliche Zurschaustellung oder Darbietung des Werkes, und
  • Import des Werkes