Mit der Möglichkeit zur gemeinsamen Dateinutzung ist die Notwendigkeit verbunden, die Zugriffsrechte aller Netzwerkbenutzer für Dateien zu steuern und dabei festzulegen, welche Benutzer andere Dateien bearbeiten und ändern können. Dieser Zugriff wird durch Zuweisungen der Dateisystemrechte kontrolliert. (Beachten Sie, dass Dateisystemrechte nicht mit Objektrechten vergleichbar sind, die die Verwaltung von eDirectory-Objekten kontrollieren.)
Die Zuweisung von Rechten für Anwendungsprogramme bzw. Verzeichnisse, die Anwendungen enthalten, muss so erfolgen, dass einerseits die Benutzer Zugriff auf die Anwendungen haben und dass andererseits die Anwendungen vor Schäden geschützt werden.
Von Ihrer Zuweisung hängt es ab, wer in welchem Ausmaß auf welche Elemente zugreifen kann. Als Verwalter haben Sie das Supervisor-Recht, das heißt Sie können anderen Benutzern die Verzeichnis- und Dateirechte zuweisen.
Das Dateisystem enthält zwei Arten von Rechten:
Verzeichnisrechteregeln, was ein Benutzer mit einem Verzeichnis und den Dateien im Verzeichnis tun darf. Diese Rechte können mit NEAT zugewiesen werden.
Dateirechteregeln, was ein Benutzer mit einzelnen Dateien tun darf. So können Sie beispielsweise einem Benutzer das Recht gewähren, eine bestimmte Datei umzubenennen, ohne dass er das Recht erhält, alle anderen Dateien im gleichen Verzeichnis umzubenennen. Die Steuerung der Rechte für eine oder mehrere einzelne Dateien erfolgt mit ConsoleOneTM.