Dateisystemrechte

Mit der Möglichkeit zur gemeinsamen Dateinutzung ist die Notwendigkeit verbunden, die Zugriffsrechte aller Netzwerkbenutzer für Dateien zu steuern und dabei festzulegen, welche Benutzer andere Dateien bearbeiten und ändern können. Dieser Zugriff wird durch Zuweisungen der Dateisystemrechte kontrolliert. (Beachten Sie, dass Dateisystemrechte nicht mit Objektrechten vergleichbar sind, die die Verwaltung von eDirectory-Objekten kontrollieren.)

Die Zuweisung von Rechten für Anwendungsprogramme bzw. Verzeichnisse, die Anwendungen enthalten, muss so erfolgen, dass einerseits die Benutzer Zugriff auf die Anwendungen haben und dass andererseits die Anwendungen vor Schäden geschützt werden.

Von Ihrer Zuweisung hängt es ab, wer in welchem Ausmaß auf welche Elemente zugreifen kann. Als Verwalter haben Sie das Supervisor-Recht, das heißt Sie können anderen Benutzern die Verzeichnis- und Dateirechte zuweisen.

Das Dateisystem enthält zwei Arten von Rechten:



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