3.1 Zugriffsrechte auf freigegebene Elemente

Zugriffsrechte auf die freigegebenen Elemente legen fest, welche Benutzer auf die freigegebenen Einträge, Ordner und Arbeitsbereiche können, und welche Aktionen diese Benutzer daran ausführen können.

Beim Freigeben von Einträgen, Ordnern und Arbeitsbereichen können Sie den Benutzern folgende Rechte erteilen:

Betrachter: Der Benutzer kann einzelne für ihn freigegebene Einträge, Ordner und Arbeitsbereiche und deren für ihn freigegebene Inhalte anzeigen.

Bearbeiter: Der Benutzer kann einzelne für ihn freigegebene Einträge, Ordner und Arbeitsbereiche und deren für ihn freigegebene Inhalte anzeigen und bearbeiten.

Mitwirkender (gilt für Ordner und Arbeitsbereiche, nicht für Einträge): Der Benutzer kann einen freigegebenen Ordner oder Arbeitsbereich umbenennen oder löschen. Der Benutzer kann Einträge in dem für ihn freigegebenen Ordner oder Arbeitsbereich erstellen und vorhandene Einträge in diesem Ordner oder Arbeitsbereich umbenennen, bearbeiten, verschieben und löschen.

Erneute Freigabe zulassen: Wenn Sie zulassen möchten, dass der Freigabeempfänger das Element für andere Benutzer freigeben kann, wählen Sie aus den folgenden Rechten für die erneute Freigabe aus:

  • Interne Benutzer: Der Benutzer kann Elemente für andere interne Vibe-Benutzer erneut freigeben.

  • Externe Benutzer: Der Benutzer kann Elemente für andere externe Vibe-Benutzer erneut freigeben.

  • Öffentlich: Der Benutzer kann Elemente erneut öffentlich freigeben.

  • Dateilink: Der Benutzer kann Elemente über das Verteilen eines Dateilink erneut freigeben, wie unter Verteilen eines Links zu einer Datei beschrieben.