4.5 Einholen der Erlaubnis des Benutzers am verwalteten Gerät

Der Administrator kann die Fernverwaltungsrichtlinie so konfigurieren, dass Fernoperatoren die Erlaubnis des Benutzers am verwalteten Gerät einholen müssen, bevor sie einen Fernvorgang auf dem Gerät starten.

Wenn der Fernoperator eine Fernsitzung auf dem verwalteten Gerät einleitet, überprüft der Fernverwaltungsdienst, ob die Option Erlaubnis des Benutzers am verwalteten Gerät einholen für diesen Fernvorgang in der auf dem Gerät wirksamen Richtlinie aktiviert ist. Wenn die Option aktiviert ist, aber kein Benutzer auf dem Gerät angemeldet ist, wird die Fernsitzung fortgesetzt. Wenn die Option jedoch aktiviert ist und sich ein Benutzer auf dem verwalteten Gerät angemeldet hat, wird eine in der Fernverwaltungsrichtlinie konfigurierte Meldung angezeigt, in der der Benutzer nach der Erlaubnis zum Starten einer Fernsitzung auf dem Gerät gefragt wird. Die Sitzung wird nur gestartet, wenn der Benutzer die Erlaubnis erteilt.