B.3 Ermitteln des Fernoperators auf dem verwalteten Gerät

Wenn ein Fernoperator eine Fernsitzung auf einem verwalteten Gerät über das ZENworks-Kontrollzentrum startet, generiert ZENworks bei Verwendung einer internen CA automatisch ein Zertifikat, mit dessen Hilfe das verwaltete Gerät den Fernoperator ermitteln kann. Wird jedoch eine externe CA verwendet, muss der Fernoperator das Zertifikat, das mit der Zertifizierungsstelle verkettet ist und für die SSL-Client-Authentifizierung gilt, manuell angeben. Weitere Informationen zur Verwendung der externen CA erhalten Sie unter Das folgende Schlüsselpaar zur Identifizierung verwenden in Abschnitt 2.8, Starten von Fernverwaltungsvorgängen.

Wenn ein Fernoperator einen Fernvorgang auf einem verwalteten Gerät startet, ohne ein Zertifikat anzugeben, wird der Name des Fernoperators als Ein unbekannter Benutzer in den Überwachungsprotokollen und in den Dialogfeldern des optischen Signals und der Anforderung der Benutzerberechtigung aufgeführt. Stellen Sie sicher, dass der Fernoperator ein Zertifikat angeben muss. Deaktivieren Sie dazu in der Fernverwaltungsrichtline die Option Verbindung zulassen, wenn Fernverwaltungskonsole über kein SSL-Zertifikat verfügt.