In der Tabelle unten werden die zu erwartenden Einschränkungen aufgeführt, wenn Sie ZENworks 6.5 in der folgenden Umgebung verwenden:
Beglaubigung Der Benutzer meldet sich gleichzeitig im VPN-Netzwerk und beim eDirectory-Baum an. |
- Keine Integration mit dem VPN-Client (im Gegensatz zu einer Novell Client-Umgebung müssen sich die Benutzer immer zuerst am Desktop anmelden)
- Keine Integration mit NetIdentity (der VPN-Client füllt den sicheren Speicher von NetIdentity nicht mit den Berechtigungsnachweisen der Benutzer)
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Automatischer Arbeitsstationsimport |
- Nachdem der Benutzer den VPN-Client zur Beglaubigung verwendet hat, ist eine manuelle Registrierung erforderlich (zwsreg.exe).
- Der DNS-Name "zenwsimport" kann auf dem ZENworks Middle Tier-Server oder in der DNS-/Hosts-Datei konfiguriert werden, doch der Benutzer muss beim Middle Tier-Server beglaubigt werden, um die Middle Tier-Einstellung "zenwsimport" verwenden zu können.
- Arbeitsstationen können zunächst im LAN registriert und dann über den VPN-Client verbunden werden.
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Verteilen von Richtlinien, die mit Benutzern verknüpft sind |
- Die Richtlinie für dynamische lokale Benutzer kann nicht ausgeführt werden, da sich der Benutzer an der Arbeitsstation anmelden muss, bevor der VPN-Client gestartet wird.
- Die iPrint-Richtlinie wird normal verteilt, wenn die Richtlinienverteilung als Anmeldeereignis oder als geplante Aktion konfiguriert ist.
- Die erweiterbare Benutzerrichtlinie wird normal verteilt, wenn die Richtlinienverteilung als Anmeldeereignis oder als geplante Aktion konfiguriert ist. Für einige Konfigurationsänderungen ist unter Umständen ein Neustart der Arbeitsstation erforderlich.
- Die Windows-Gruppenrichtlinie wird normal verteilt, wenn die Richtlinienverteilung als Anmeldeereignis oder als geplante Aktion konfiguriert ist. Für einige Konfigurationsänderungen ist unter Umständen ein Neustart der Arbeitsstation erforderlich.
- Die Fernsteuerungsrichtlinie wird normal verteilt.
Die Fernsteuerung funktioniert nicht auf Grundlage einer importierten IP-Adresse der Arbeitsstationen, die im Arbeitsstationsobjekt gespeichert ist. BorderManager 3.8 besitzt eine eindeutige IP-Adresse für die VPN-Sitzung und diese IP-Adresse muss zur Fernsteuerung des Clients verwendet werden. Das Arbeitsstationsobjekt muss auch angemeldet sein.
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Verteilen von Richtlinien, die mit Arbeitsstationen verknüpft sind |
- Agentenrichtlinien, die zur Verteilung mit einer geplanten Aktion konfiguriert sind, werden normal an Arbeitsstationen verteilt. Diese müssen sich lokal anmelden, bevor die Beglaubigung durch den VPN-Client erfolgt. Für einige Konfigurationsänderungen ist unter Umständen ein Neustart der Arbeitsstation erforderlich.
- Die iPrint-Richtlinie wird normal verteilt, wenn die Richtlinienverteilung als Anmeldeereignis oder als geplante Aktion konfiguriert ist.
- Die erweiterbare Richtlinie, die zur Verteilung mit einer geplanten Aktion konfiguriert ist, wird normal an Arbeitsstationen verteilt. Diese müssen sich lokal anmelden, bevor die Beglaubigung durch den VPN-Client erfolgt. Für einige Konfigurationsänderungen ist unter Umständen ein Neustart der Arbeitsstation erforderlich.
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Verwenden von Novell Application LauncherTM zum Verteilen von Anwendungen, die mit Benutzern verknüpft sind - MSI-Anwendungen
- Einfache Anwendungen
- Webanwendungen
- AOT/AXT
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- Für die Verteilung muss zur Beglaubigung die Anmeldung über einen ZENworks Middle Tier-Server ausgewählt sein, auch wenn sich der Benutzer bereits über andere Middle Tier-Anwendungen angemeldet hat (z. B. über NetStorage).
- Die Funktion "Online arbeiten/Offline arbeiten" funktioniert unter Umständen erst dann ordnungsgemäß, wenn die Beglaubigung über die ZENworks Middle Tier-Anmeldefunktion erfolgt ist.
- Mit dem Internet-Browser kann nicht auf "myapps.html" zugegriffen werden, wodurch ein GPF-Fehler entsteht. Nach der Beglaubigung werden die Anwendungen normal verteilt.
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Verwenden von Novell Application Launcher zum Verteilen von Anwendungen, die mit Arbeitsstationen verknüpft sind - MSI-Anwendungen
- Einfache Anwendungen
- Webanwendungen
- AOT/AXT
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- Application Launcher kann nicht zum Verteilen von Anwendungen genutzt werden, die mit Arbeitsstationen verknüpft sind.
- Wenn sich der Benutzer bei der Anmeldung nicht beim Arbeitsstationsobjekt beglaubigen kann, stellt der Arbeitsstations-Helper von Application Launcher (zenappsws.dll) keine Verbindung her. Dagegen wird der Arbeitsstations-Manager etwa 60 Sekunden nach Verfügbarkeit der VPN-Verbindung angemeldet.
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