Diese Lizenzvereinbarung gilt für alle Software-Bibliotheken und sonstigen Programme, die einen entsprechenden Hinweis des Copyright-Inhabers oder einer berechtigten Person aufweisen, in dem angegeben ist, dass sie unter den Bestimmungen dieser Lesser General Public License (auch als diese Lizenz
bezeichnet) verwendet werden darf. Alle Lizenznehmer werden mit Sie
angesprochen.
Eine Bibliothek
ist eine Gruppe von Software-Funktionen und/oder Daten, die so vorbereitet wurden, dass sie bequem mit Anwendungen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) zu ausführbaren Dateien verknüpft werden können.
Im Folgenden bezeichnet der Begriff Bibliothek
alle etsprechenden Software-Bibliotheken oder Arbeiten, die unter diesen Bestimmungen verteilt wurden. Eine auf der Bibliothek basierende Arbeit
ist entweder die Bibiliothek selbst oder jegliche davon abgeleitete Arbeit, die dem Urheberrecht unterliegt, also eine Arbeit, die die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder Wort für Wort oder modifiziert und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung in die Bedeutung des Begriffs Änderung
aufgenommen.)
Der Quellcode
einer Arbeit bezeichnet die bevorzugte Arbeitsform zum Vornehmen von Änderungen. Für eine Bibliothek umfasst der vollständige Quellcode jeglichen Quellcode aller enthaltenen Module sowie alle zugeordneten Schnittstellendefinitionsdateien und die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendeten Skripts.
Aktivitäten, die über das Kopieren, Verteilen und Ändern hinausgehen, werden durch diese Lizenzvereinbarung nicht abgedeckt. Die Ausführung eines Programms unter Verwendung der Bibliothek ist nicht begrenzt und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur abgedeckt, wenn die Inhalte eine auf der Bibliothek basierende Arbeit darstellen (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Tool, um sie zu bearbeiten). Ob dies zutrifft, ist von den Vorgängen in der Bibliothek und von den Vorgängen in dem Programm abhängig, das die Bibliothek verwendet.
Sie sind berechtigt, wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek auf einem beliebigen Speichermedium zu erstellen, vorausgesetzt, Sie geben auf jeder Kopie deutlich und ordnungsgemäß einen entsprechenden Copyright-Hinweis und einen Haftungsausschluss an; des Weiteren müssen alle Hinweise auf diese Lizenz und auf das Nichtvorhandensein jeglicher Garantie unverändert beibehalten werden und Sie sind verpflichtet, eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek zu verteilen.
Sie sind berechtigt, für die physikalische Übertragung einer Kopie eine Gebühr zu erheben und nach eigenem Ermessen gegen Gebühr einen Garantieschutz anzubieten.
Sie dürfen Ihre Kopie bzw. Ihre Kopien der Bibliothek oder eines beliebigen Teils davon ändern und so eine auf der Bibliothek basierende Arbeit erstellen und solche Änderungen oder Arbeiten unter den oben in Abschnitt 1 genannten Bestimmungen kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle der nachfolgend genannten Bedingungen:
Bei der geänderten Arbeit muss es sich ebenfalls um eine Software-Bibliothek handeln.
Sie müssen veranlassen, dass die geänderten Dateien deutlich erkennbare Hinweise darauf enthalten, dass Sie die Daten geändert haben und an welchem Datum die Änderung erfolgt ist.
Sie müssen allen Drittanbietern kostenfrei eine Lizenz für die vollständige Arbeit unter den Bestimmungen dieser Lizenz gewähren.
Wenn eine Funktion in der geänderten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einer Anwendung bereitgestellt werden muss, die die Funktion verwendet, und es sich bei dieser Funktion nicht um ein beim Aufrufen der Funktion weitergeleitetes Argument handelt, müssen Sie sicherstellen, dass die Funktion auch dann läuft, falls eine Anwendung keine entsprechenden Funktionen oder Tabellen bereitstellt und dass sie weiterhin ihren wichtigsten Zweck erfüllt.
(Eine Funktion in einer Anwendung zum Berechnen von Quadratwurzeln erfüllt beispielsweise einen fest definierten und von der Anwendung unabhängigen Zweck. Daher muss laut Abschnitt 2d jede in der Anwendung enthaltene Funktion oder jede von dieser Funktion verwendete Tabelle optional sein. Wenn die Anwendung sie nicht zur Verfügung stellt, so muss die Quadratwurzel-Funktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen.
Diese Anforderungen gelten für die geänderte Arbeit insgesamt. Wenn bestimmte Abschnitte dieser Arbeit nicht aus der Bibliothek abgeleitet sind und berechtigt als unabhängige und separate Arbeiten angesehen werden können, gilt diese Lizenz nicht für solche Abschnitte, wenn Sie sie als separate Arbeiten verteilen. Wenn Sie dieselben Abschnitte jedoch als Bestandteil eines Ganzen verteilen, bei dem es sich um auf der Bibliothek basierende Arbeit handelt, muss die Verteilung des Ganzen gemäß den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung erfolgen. Die Berechtigungen für andere Lizenznehmer erweitern sich dann auf das vollständige Ganze und somit auf jeden Teil, unabhängig davon, welche Person ihn geschrieben hat.
Die mit diesem Abschnitt verfolgte Absicht ist nicht, Rechtsansprüche zu erheben oder Ihre Rechte an vollständig von Ihnen geschriebenen Arbeiten anzufechten, sondern eher, das Recht der Steuerung der Verteilung von Ableitungen oder Sammelarbeiten auszuüben, die auf der Bibliothek basieren.
Darüber hinaus gelangen andere Arbeiten nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz, bei denen es sich lediglich um eine Ansammlung der Bibliothek (oder einer auf der Bibliothek basierenden Arbeit) und sonstiger Arbeiten, die nicht auf der Bibliothek basieren, auf einem Volume oder einem Speicher- oder Verteilungsmedium handelt.
Sie können die Bestimmungen der normalen GNU General Public License oder diese Lizenz für eine bestimmte Kopie der Bibliothek anwenden. Hierzu müssen Sie alle Hinweise, die auf diese Lizenz verweisen, so ändern, dass sie stattdessen auf die normale GNU General Public License, Version 2, verweisen. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License veröffentlicht wurde, können Sie stattdessen auch diese Version angeben.) Nehmen Sie an diesen Hinweisen keine anderen Änderungen vor.
Nachdem diese Änderungen für eine bestimmte Kopie vorgenommen wurden, dürfen sie für die betreffende Kopie nicht mehr rückgängig gemacht werden, sodass die normale GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und Ableitungen der Kopie gilt.
Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, bei dem es sich nicht um eine Bibliothek handelt.
Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung davon gemäß Abschnitt 2) in Form eines Objektcodes oder einer ausführbaren Datei gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 1 und 2 kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie versehen die Kopie bzw. Verteilung mit dem entsprechenden vollständigen maschinenlesbaren Quellcode, der gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für gewöhnlich für den Software-Austausch verwendeten Medium gespeichert sein muss.
Wenn eine Verteilung des Objektcodes durch Gewähren des Zugriffs auf eine Kopie von einem bestimmten Standort aus erfolgt, genügt ein Zulassen des entsprechenden Zugriffs zum Kopieren des Quellcodes vom selben Standort der Anforderung, um den Quellcode zu verteilen, selbst wenn Drittanbieter nicht verpflichtet sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
Ein Programm, das keine Ableitung von Teilen der Bibliothek enthält, jedoch für die Zusammenarbeit mit der Bibliothek entwickelt wurde, indem es mit ihr kompiliert oder verknüpft wird, wird als die Bibliothek verwendende Arbeit
bezeichnet. Eine solche einzelne Arbeit ist keine Ableitung der Bibliothek und fällt deshalb nicht unter die Bestimmungen dieser Lizenz.
Wenn Sie jedoch eine die Bibliothek verwendende Arbeit
mit der Bibliothek verknüpfen, wird ein ausführbares Programm erstellt, das eine Ableitung der Bibliothek darstellt (da es Teile der Bibliothek enthält) und nicht eine die Bibliothek verwendende Arbeit
. Aus diesem Grund würde diese Lizenzvereinbarung für die ausführbare Datei gelten. In Abschnitt 6 werden die Bestimmungen für die Verteilung solcher ausführbaren Dateien aufgeführt.
Wenn eine die Bibliothek verwendende Arbeit
Material aus einer Header-Datei verwendet, die Bestandteil der Bibliothek ist, ist der Objektcode für die Arbeit möglicherweise eine Ableitung der Bibliothek, selbst wenn der Quellcode keine Ableitung darstellt. Diese Tatsache ist insbesondere dann wichtig, wenn die Arbeit ohne die Bibliothek verknüpft werden kann oder wenn es sich bei der Arbeit selbst um eine Bibliothek handelt. Die Grenze, ab der dies zutrifft, ist gesetzlich nicht präzise definiert.
Wenn eine solche Objektdatei ausschließlich numerische Parameter, Datenstrukturlayouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (mit einer Länge von maximal zehn Zeilen) verwendet, gelten für die Verwendung der Objektdatei keine Beschränkungen, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um eine Ableitung handelt. (Für ausführbare Programme, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, gilt Abschnitt 6.)
Anderenfalls, wenn es sich bei der Arbeit um eine Ableitung der Bibliothek handelt, können Sie den Objektcode für die Arbeit gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6 verteilen. Alle ausführbaren Dateien, die diese Arbeit enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie direkt mit der Bibliothek verknüpft sind oder nicht.
Als Ausnahme zu den oben aufgeführten Abschnitten können Sie auch eine die Bibliothek verwendende Arbeit
mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um eine Arbeit zu erstellen, die Teile der Bibliothek enthält, und sie gemäß Bestimmungen Ihrer Wahl verteilen, vorausgesetzt, in diesen Bestimmungen ist die Änderung der Arbeit durch den Kunden für die eigene Verwendung und das Reverse Engineering der Arbeit für die Fehlersuche in solchen Änderungen zulässig.
Sie müssen jeder Kopie der Arbeit einen deutlichen Hinweis darauf beifügen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass für die Bibliothek und deren Verwendung diese Lizenzvereinbarung gilt. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz bereitstellen. Wenn beim Ausführen der Arbeit Copyright-Hinweise angezeigt werden, müssen Sie ebenfalls den Copyright-Hinweis für die Bibliothek und einen Verweis auf die Kopie dieser Lizenz für den Benutzer einfügen. Zudem ist eine der folgenden Maßnahmen erforderlich:
Fügen Sie der Arbeit einen vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek bei, in dem alle in der Arbeit verwendeten Änderungen angegeben werden (muss gemäß Abschnitt 1 und 2 oben verteilt werden); dies ist auch erforderlich, wenn es sich bei der Arbeit um eine mit der Bibliothek verknüpfte ausführbare Datei handelt, für die vollständige maschinenlesbare die Bibliothek verwendende Arbeit
(als Objektcode und/oder Quellcode) vorliegt, sodass der Benutzer die Bibliothek ändern und sie dann erneut verknüpfen kann, um ein ausführbares Programm zu erstellen, das die geänderte Bibliothek enthält. (Dabei ist es selbstverständlich, dass der Benutzer, der die Inhalte der Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, die Anwendung nicht notwendigerweise erneut kompilieren kann, um die geänderten Definitionen zu verwenden.)
Verwenden Sie für die Verknüpfung mit der Bibliothek einen geeigneten Mechanismus für freigegebene Bibliotheken. Ein geeigneter Mechanismus weist folgende Eigenschaften auf: (1) Er verwendet während der Laufzeit eine bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhandene Kopie der Bibliothek, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren. (2) Er funktioniert ordnungsgemäß mit einer geänderten Version der Bibliothek, wenn der Benutzer sie installiert, solange die geänderte Version mit der Version schnittstellenkompatibel ist, in der die Arbeit erstellt wurde.
Fügen Sie der Arbeit ein schriftliches und mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot bei, um dem Benutzer die oben in Unterabschnitt 6a angegebenen Materialien zur Verfügung zu stellen. Die Gebühren hierfür dürfen nicht höher sein als die Kosten für die Ausführung dieser Verteilung.
Wenn die Verteilung der Arbeit über ein Angebot erfolgt, eine Kopierberechtigung für einen bestimmten Speicherort zu erteilen, sollten Sie auch eine Kopierberechtigung für die angegebenen Materialien für denselben Speicherort anbieten.
Stellen Sie sicher, dass der Benutzer eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie diesem Benutzer bereits eine entsprechende Kopie zugesendet haben.
Für eine ausführbare Datei muss die die Bibliothek verwendende Arbeit
alle Daten und Dienstprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei erforderlich sind. Als besondere Ausnahme müssen die zu verteilenden Materialien jedoch keine Informationen enthalten, die in der Regel mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Compiler, Kernel usw.) verteilt werden, unter denen die Datei ausgeführt wird, es sei denn, die Komponente selbst ist der ausführbaren Datei beigefügt.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung gegen die Lizenzbestimmungen anderer urheberrechtlich geschützter Bibliotheken verstößt, die im Betriebssystem normalerweise nicht enthalten sind. Ein solcher Verstoß bedeutet, dass Sie diese Bibliotheken nicht zusammen mit der Bibliothek in einem von Ihnen verteilten ausführbaren Programm verwenden dürfen.
Sie dürfen Bibliotheksfunktionen, die auf der Bibliothek basieren, nebeneinander mit anderen Bibliotheksfunktionen, die nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz fallen, in einer einzelnen Bibliothek verwenden und solche kombinierten Bibliotheken verteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass die separate Verteilung der auf der Bibliothek basierenden Arbeit und der anderen Bibliotheksfunktionen ansonsten zulässig ist und dass Sie eine der beiden folgenden Maßnahmen ergreifen:
Fügen Sie der kombinierten Bibliothek eine Kopie derselben auf der Bibliothek basierenden Arbeit ohne jegliche andere Bibliotheksfunktionen hinzu. Die Verteilung muss gemäß den Bestimmungen der oben aufgeführten Abschnitte erfolgen.
Weisen Sie in der kombinierten Bibliothek auf die Tatsache hin, dass ein Teil davon auf der Bibliothek basiert und geben Sie an, wo die beiliegende, nicht kombinierte Form derselben Arbeit zu finden ist.
Sie dürfen keine Kopien, Änderungen, Unterlizenzen, Verknüpfungen oder Verteilungen der Bibliothek erstellen, die gegen die Bestimmungen dieser Lizenz verstoßen. Jeder Versuch, auf andere Weise Kopien, Änderungen, Unterlizenzen, Verknüpfungen oder Verteilungen der Bibliothek zu erstellen, ist nichtig und bedeutet eine automatische Beendigung der Rechte, die Ihnen mit dieser Lizenzvereinbarung gewährt wurden. Für Personen, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz erhalten haben, wird die Lizenz jedoch nicht beendet, solange sie alle Bestimmungen einhalten.
Sie müssen dieser Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, da Sie sie nicht signiert haben. Sie erhalten jedoch auf keine andere Weise die Berechtigung, die Bibliothek oder ihre Ableitungen zu ändern oder zu verteilen. Diese Maßnahmen sind gesetzlich untersagt, wenn Sie diese Lizenzvereinbarung nicht akzeptieren. Daher gilt, dass Sie diese Lizenzvereinbarung akzeptieren, wenn Sie die Bibliothek (oder eine beliebige, auf der Bibliothek basierenden Arbeit) ändern oder verteilen. Dadurch verpflichten Sie sich, alle Bestimmungen hinsichtlich des Kopierens, Verteilens oder Änderns der Bibliothek oder darauf basierender Arbeiten einzuhalten.
Bei jeder erneuten Verteilung der Bibliothek (oder einer beliebigen auf der Bibliothek basierende Arbeit) erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verteilen, Verknüpfen oder Ändern der Bibliothek, entsprechend diesen Bestimmungen. Eine weitere Einschränkung der hiermit gewährten Rechte für den Empfänger ist nicht zulässig. Sie sind nicht verantwortlich für die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte.
Wenn Sie sich durch einen Urteilsspruch oder eine Anklage wegen Patentverletzung oder aus einem anderen (nicht auf patentrechtliche Probleme beschränkten) Grund in einer Situation befinden (durch gerichtliche Anordnung, Vereinbarung oder ähnliche Umstände), die den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung widerspricht, gelten die Bestimmungen dieser Lizenz jedoch weiterhin. Wenn Sie die Verteilung nicht so vornehmen können, dass Ihre Verpflichtungen gemäß dieser Lizenz und alle anderen entsprechenden Verpflichtungen erfüllt sind, dürfen Sie die Bibliothek nicht verteilen. Wenn beispielsweise in einer Patentlizenz nicht die lizenzgebührenfreie Verteilung der Bibliothek für alle direkten oder indirekten Empfänger der Kopie zulässig wäre, können Sie die Bestimmungen der Patentlizenz und die dieser Lizenz nur dann erfüllen, wenn Sie vollständig auf die Verteilung der Bibliothek verzichten.
Wenn ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Bedingungen als ungültig oder nicht umsetzbar gilt, ist der Ausgleich dieses Abschnitts anzuwenden. Unter anderen Bedingungen gilt der gesamte Abschnitt.
Zweck dieses Abschnitts ist es nicht, Sie zu Patentverletzungen oder anderen Verletzungen des Eigentumsrechts zu bewegen oder die Gültigkeit solcher Rechtsansprüche anzuzweifeln. Einziges Ziel dieses Abschnitts ist der Schutz der Integrität des freien Software-Verteilungssystems, das durch öffentliche Lizenzierungen implementiert wird. Viele Personen haben großzügige Beiträge zu der großen Vielfalt an Software geleistet, die über das System verteilt wird und die auf einer konsistenten Anwendung des Systems basiert. Der Autor/Geber muss entscheiden, ob er die Software über ein anderes System verteilen möchte. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diese Entscheidung zu treffen.
Dieser Abschnitt soll verdeutlichen, was als Folge der restlichen Lizenz betrachtet wird.
Wenn die Verteilung und/oder Verwendung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Oberflächen eingeschränkt ist, kann der Copyright-Inhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine explizite geografische Verteilungseinschränkung hinzufügen, in der solche Länder ausgeschlossen werden, sodass die Verteilung nur in nicht ausgeschlossenen Ländern zulässig ist. In einem solchen Fall gilt für die Lizenz die Einschränkung, als wäre sie Bestandteil dieses Texts.
Es kann gelegentlich vorkommen, dass die Free Software Foundation überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlicht. Solche neuen Versionen ähneln in den Grundzügen der aktuellen Version, können sich jedoch in Details bezüglich neuer Probleme davon unterscheiden.
Jede Version wird mit einer eindeutigen Versionsnummer versehen. Wenn in der Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angegeben ist, mit der auf die Lizenz und alle späteren Versionen
Bezug genommen wird, können Sie entweder die Bestimmungen dieser Lizenz oder einer beliebigen späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Lizenz beachten. Wenn in der Bibliothek keine Lizenzversionsnummer angegeben ist, können Sie eine beliebige, von der Free Software Foundation veröffentlichte Version auswählen.
Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere kostenfreie Programme integrieren möchten, deren Verteilungsbestimmungen nicht mit diesen Bestimmungen vereinbar sind, treten Sie mit dem betreffenden Autor in Kontakt und fragen Sie um Erlaubnis. Wenn Sie Software verwenden möchten, deren Copyright-Inhaber die Free Software Foundation ist, wenden Sie sich an die Free Software Foundation. Hier wird häufig eine Ausnahmeregelung getroffen. Unsere Entscheidung richtet sich nach zwei Zielen, nämlich der Erhaltung des freien Status aller Ableitungen unserer kostenlosen Software und der Förderung der allgemeinen Freigabe und Wiederverwendung von Software.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
DA DIE LIZENZ FÜR DIE BIBLIOTHEK KOSTENLOS IST, WIRD FÜR DIE BIBLIOTHEK IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN KEINE GARANTIE GEWÄHRT. SOFERN VON DEN COPYRIGHT-INHABERN UND/ODER ANDEREN PARTEIEN NICHTS ANDERES SCHRIFTLICH VEREINBART WURDE, WIRD DIE BIBLIOTHEK OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE BEZÜGLICH (JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF) MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SIE TRAGEN DAS RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE ERFORDERLICHEN SERVICES, REPARATUREN ODER KORREKTUREN.
SOFERN NICHT DURCH GELTENDES RECHT ODER SCHRIFTLICH ETWAS ANDERES VEREINBART WURDE, HAFTEN COPYRIGHT-INHABER ODER ANDERE PARTEIEN, DIE DIE BIBILIOTOHEK GEMÄSS DEN OBEN AUFGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN ÄNDERN UND/ODER NEU VERTEILEN KÖNNEN, FÜR ALLGEMEINE, SPEZIELLE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER UNSACHGEMÄSSEN VERWENDUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST, UNGENAU WIEDERGEGEBENE DATEN ODER VERLUSTE, DIE IHNEN ODER DRITTEN ENTSTEHEN ODER FEHLER IN DER BIBLIOTHEK BEIM BETRIEB MIT ANDEREN SOFTWAREPROGRAMMEN). DIES GILT AUCH DANN, WENN EIN SOLCHER COPYRIGHT-INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.