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Novell Schulen ans Netz Programm

Bezugsberechtigte Schulen

Bezugsberechtigt für das "Schulen ans Netz" Produkt Bundle sind folgende Schulen und Ausbildungsstätten:

Allgemeinbildende Schulen:

  • Gesamtschulen (auch Schulzentren Sekundarstufe I in Bremen und Bremerhaven)
  • Grundschulen
  • Gymnasien (auch Aufbaugymnasien und Abendgymnasien)
  • Hauptschulen
  • Mittelschulen**
  • Orientierungsstufe
  • Realschulen (auch Aufbaurealschulen und Abendrealschulen)
  • Regelschulen**
  • Regionalschulen**
  • Sekundarschulen**
  • Sonderschulen
  • Werkrealschulen
  • Wirtschaftsschule (Bayern)
(** diese Schulformen existieren nur in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Niedersachsen im Schulversuch)

Berufsbildende Schulen:

  • Berufs- und Berufsfach- und höhere Berufsfachschulen
  • Berufsaufbauschulen – Vollzeitbasis
  • Berufsgrundschuljahr
  • Berufskolleg I+II
  • Berufssonderschulen
  • Berufsvorbereitungsjahr
  • Fachgymnasium
  • Fachoberschulen
  • Fachschulen
  • Hotelfachschulen
  • Kollegschule
  • Kranken-, Altenpflegeschulen
  • Schulen des Gesundheitswesens
  • Staatliche Landesakademien für Lehrerfortbildung
  • Studienseminare für Lehrer (nur, sofern staatlich durchgeführt)
  • Wirtschaftsschule (Bayern)
Volkshochschulen

Nicht bezugsberechtigt sind:

  • Bibliotheken und Büchereien
  • Bildstellen
  • Bildungseinrichtungen zur Umschulung, Fort- und Weiterbildung
  • Bundeswehrfachschulen
  • Dekanate
  • Fachakademien
  • Firmen
  • Ärztekammern
  • Industrie- und Handelskammern
  • Lehrerverbände
  • Nachhilfeinstitute
  • Sprachenschulen
  • Universitäten Hochschulen und Fachhochschulen
  • Wohlfahrtsverbände

Falls Sie bereits die Vorgängerversion des "Schulen ans Netz" Produkt Bundle erworben haben und nicht zu der Liste der Bezugsberechtigten gehören, setzen Sie sich bitte mit Novell in Verbindung. Halten Sie bitte den Kaufnachweis, aus dem sich eindeutig der Erwerb des "Schulen ans Netz" Produkt Bundle auf Ihren Namen ergeben muß, bereit.

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