Lizenzierung

Die General Public License

                    GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
                       Version 2, Juni 1991

 Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA  02111-1307  USA
 Jeder ist dazu berechtigt, wörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu
 kopieren und zu verbreiten, eine Änderung ist jedoch nicht gestattet.


                            Präambel

  Die Lizenzen für die meisten Softwareprodukte sind so konzipiert, dass 
sie Ihnen den Freiraum, diese zu verbreiten und zu ändern, untersagen.
  Im Gegensatz dazu ist die GNU General Public License so entworfen, Ihnen die 
Freiheit zu gewährleisten, freie Software zu verbreiten und zu ändern

--sicherzustellen, dass die Software für alle Benutzer frei ist.  Diese
General Public License gilt für die meiste Software der Free Software 
Foundation und alle anderen Programme, deren Autoren

sich deren Anwendung verschreiben.  (Ein Teil der anderen Software von Free 
Software Foundation wird stattdessen durch die GNU Library Public License 
abgedeckt).  Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.

  Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir damit Freiheit,
nicht Preis.  Unsere General Public Licenses sind so entworfen, dass Sie 
über die Freiheit verfügen, Kopien freier Software zu verbreiten
(und auf Wunsch Kosten für diesen Service berechnen), dass Sie Quellcode
Erhalten oder dieser Ihnen auf Wunsch zur Verfügung steht, dass Sie die
Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
können; und dass Sie darüber Bescheid wissen, dass Sie hierzu
berechtigt sind.

  Zum Schutz Ihrer Rechte müssen wir Einschränkungen machen, die
anderen untersagen, Ihnen diese Rechte streitig zu machen oder Sie auffordern,
diese Rechte aufzugeben.
Diese Einschränkungen beinhalten bestimmte Verantwortlichkeiten für
Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder diese ändern.

  Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verbreiten,
entweder kostenlos oder für eine Gebühr, müssen Sie den
Empfängern alle Rechte geben, über die Sie verfügen. Sie
müssen sicherstellen, dass sie ebenso den Quellcode erhalten,
oder dieser ihnen zur Verfügung gestellt wird.  Und Sie müssen
ihnen diese Bedingungen zeigen, so dass sie ihre Rechte kennen.

  Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Copyright der
Software, und (2) Zurverfügungstellung dieser Lizenz, die Ihnen die legale
Erlaubnis gewährt, die Software zu verbreiten und/oder zu ändern.

  Wir möchten außerdem zum Schutz jedes Autors und von uns selbst
sicherstellen, dass von allen verstanden wird, dass es für diese
freie Software keine Garantie gibt.  Wenn die Software von einer dritten
Person geändert und weitergeleitet wird, möchten wir die
Empfänger darüber informieren, dass sie nicht über das
Original verfügen und dass alle eventuell durch andere verursachte
Probleme nicht auf die Autoren des Originals zurückzuführen sind.

  Schließlich wird jedes freie Programm ständig durch 
Softwarepatente bedroht.  Wir möchten die Gefahr, dass Verbreiter
eines freien Programms individuell Patentlizenzen erwerben und das Programm
dadurch urheberrechtlich schützen, vermeiden.  Um dies zu verhindern,
machen wir deutlich, dass Patente für die freie Verwendung durch alle
lizenziert werden müssen, oder aber gar nicht lizenziert werden.

  Die genauen Bedingungen für das Kopieren, die Verbreitung und
Änderung folgen.

                    GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
   BEDINGUNGEN FÜR DAS KOPIEREN, DIE VERBREITUNG UND ÄNDERUNG

  0. Diese Lizenz betrifft alle Programme oder sonstigen Arbeiten, die
eine Notiz des Urhebers enthalten, die besagt, dass sie unter
den Bedingungen dieser General Public License verbreitet werden dürfen.
Das unten stehende "Programm" bezieht sich auf ein solches Programm
oder eine solche Arbeit, und eine "Arbeit basierend auf dem Programm"
bezieht sich entweder auf das Programm oder sonstige darauf bezogene Arbeiten,
die unter das Urhebberecht fallen: dies kann eine Arbeit sein, die das Programm
oder einen Teil davon entweder wörtlich oder mit Änderungen, und/oder
in eine andere Sprache übersetzt enthält. (Im Folgenden ist die
Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung"
enthalten).  Alle Lizenznehmer werden mit "Sie" angesprochen.

Aktivitäten, die über das Kopieren, die Verbreitung und Änderung
hinausgehen, werden nicht durch diese Lizenz abgedeckt; sie liegen
außerhalb ihrer Reichweite.  Die Ausführung des Programms ist nicht
eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms sind nur dann geschützt,
wenn es sich bei deren Inhalt um eine auf dem Programm basierende Arbeit handelt
(unabhängig davon, ob sie durch die Ausführung des Programms erstellt
wurden).
Ob dies zutrifft, hängt von der Funktion des Programms ab.

  1. Sie dürfen wörtliche Kopien des Programm-Quellcodes kopieren
und verbreiten, wie Sie ihn in einem beliebigen Medium erhalten haben,
vorausgesetzt, sie veröffentlichen auf jeder Kopie einen geeigneten und
deutlichen Urheberrechtshinweis und Haftungsausschluss; lassen alle Hinweise,
die sich auf diese Lizenz und das etwaige Fehlen einer Garantie beziehen
unverändert; und lassen allen sonstigen Empfängern des Programms eine
Kopie dieser Lizenz, gemeinsam mit dem Programm zukommen.

Sie können eine Gebühr für den aktuellen Kopiervorgang erheben,
und Sie können wenn gewünscht einen Garantieschutz gegen Erhebung
einer Gebühr anbieten.

  2. Sie können Ihre Kopie oder Kopien des Programms oder beliebige
Teile davon ändern, und damit eine auf dem Programm basierende Arbeit
erstellen, und solche Änderungen oder Arbeiten unter den oben in Abschnitt
1 beschriebenen Bedingungen kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, Sie halten
sich auch an die folgenden Bedingungen:

    a) Die geänderten Dateien müssen deutliche Hinweise enthalten,
    die auf die Änderung der Dateien und das Datum dieser Änderung 
    hinweisen.

    b) Alle Arbeiten, die Sie verbreiten oder veröffentlichen, und die
    ganz oder teilweise aus dem Programm oder einem Teil dessen abgeleitet sind,
    müssen den Bedingungen dieser Lizenz folgend als Ganzes lizenziert
    sein, ohne Erhebung einer Gebühr für alle
    Dritten.

    c) Wenn das geänderte Programm normalerweise Befehle während der
    Ausführung interaktiv liest, müssen Sie es bei der Ausführung
    für eine solche normale Verwendung dazu veranlassen, eine Bekanntgabe
    zu drucken oder anzuzeigen, einschließlich eines geeigneten  
    Urheberrechtshinweises und eines Hinweises, dass es keine Garantie gibt
    (oder anderenfalls, dass Sie eine Garantie anbieten), und dass Benutzer das
    Programm unter diesen Bedingungen weiterverbreiten dürfen, sowie dem
    Benutzer mitteilen, wie eine Kopie dieser Lizenz angezeigt werden kann.
   (Ausnahme: wenn das Programm selbst interaktiv ist, jedoch
    normalerweise keine solche Bekanntgabe druckt, muss Ihre auf dem
    Programm basierende Arbeit keine solche Bekanntgabe drucken).

Diese Anforderungen beziehen sich auf die geänderte Arbeit im Ganzen.  Wenn
sich definierbare Abschnitte dieser Arbeit nicht aus dem Programm ableiten,
und sie in vernünftiger Weise als unabhängige und separate Arbeiten
betrachtet werden können, beziehen sich diese Lizenz und ihre Bedingungen
nicht auf solche Abschnitte, wenn Sie diese als separate Arbeiten verbreiten.
Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, die eine
auf dem Programm basierende Arbeit darstellen, muss die Verbreitung des Ganzen
unter den Bedingungen dieser Lizenz stattfinden, deren Genehmigungen für
andere Lizenzen sich auf das Ganze erstrecken, und somit auf jeden Abschnitt
unabhängig davon, wer diesen geschrieben hat.

Es ist daher nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte für sich in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte an einer ausschließlich von Ihnen
geschriebenen Arbeit streitig zu machen; die Absicht liegt vielmehr darin,
das Recht zur Kontrolle der Verbreitung von abgeleiteten oder gemeinsamen auf
dem Programm basierenden Arbeiten geltend zu machen.

Zusätzlich fällt eine bloße Zusammenfassung einer anderen nicht
auf diesem Programm basierenden Arbeit mit dem Programm (oder mit einer auf
diesem Programm basierenden Arbeit), die sich auf einem Speicher- oder
Verbreitungsmedium befindet, nicht unter die Bedingungen dieser Lizenz.

  3. Sie können das Programm (oder darauf unter Abschnitt 2 basierende
Arbeiten)in Objektcode oder ausführbarer Form unter den obigen Bedingungen
in Abschnitt 1 und 2 kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, die folgenden
Bedingungen treffen zu:

    a) Fügen Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren 
    Quellcode bei, der gemäß den obigen Bedingungen in Abschnitt
    1 und 2 auf einem Medium verbreitet werden muss, das normalerweise für
    Softwareaustausch verwendet wird; oder

    b) Fügen Sie ein schriftliches Angebot bei, das mindestens drei
    Jahre gültig ist, um Dritten gegen eine Gebühr, die
    die Kosten für die physische Durchführung der Quellverbreitung 
    nicht übersteigen sollte, eine vollständige maschinenlesbare Kopie
    des entsprechenden Quellcodes zur Verfügung zu stellen, das unter den
    obigen Bedingungen in Abschnitt 1 und 2 auf einem normalerweise für den
    Softwareaustausch verwendeten Medium verbreitet wird; oder

    c) Fügen Sie die empfangenen Informationen bezüglich des Angebots
    über die Verbreitung des entsprechenden Quellcodes bei.  (Diese
    Alternative gilt nur für nichtkommerzielle Verbreitung und nur dann,
    wenn Sie das Programm in Objektcode oder ausführbarer Form mit einem
    solchen Angebot erhalten haben, gemäß dem obigen Unterabschnitt
    b.)

Der Quellcode stellt das bevorzugte Medium zum Durchführen von
Änderungen dar.  Bei einer ausführbaren Arbeit stellt der 
vollständige Quellcode den gesamten Quellcode für alle darin
enthaltenen Module, plus alle verbundenen Schnittstellendefinitionsdateien, plus
die Skripte, die für die Steuerung der Kompilierung und Installation der
ausführbaren Arbeit verwendet werden, dar.  Es gilt jedoch die besondere
Ausnahme, dass der verbreitete Quellcode nichts enthalten muss, das
normalerweise (sowohl in Quell- als auch binärer Form) mit den wichtigsten
Komponenten (Compiler, Kernel etc.) des Betriebssystems, auf dem die
ausführbare Arbeit ausgeführt wird, verbreitet wird, es sei denn, die
besagte Komponente begleitet die ausführbare Arbeit.

Wenn die Verbreitung von ausführbarem oder Objektcode durch erlaubten
Zugriff auf einen ausgewiesenen Ort zum Kopieren durchgeführt wird,
zählt das Angebot von entsprechendem Zugriff zum Kopieren des Quellcodes
vom gleichen Ort als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu
verpflichtet sind, den Quellcode gemeinsam mit dem Objektcode zu kopieren.

  4. Sie sind nicht berechtigt, das Programm außer im in dieser Lizenz
ausdrücklich angegebenen Rahmen zu kopieren, zu ändern, per
Unterlizenz zu verteilen oder zu verbreiten.  Jegliche sonstige Versuche, das
Programm zu kopieren, zu ändern, per Unterlizenz zu verteilen oder zu
Verbreiten sind ungültig, und beenden automatisch Ihre Rechte
gemäß dieser Lizenz.
Lizenzen von Dritten, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemäß
dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht beendet, solange sie
sich vollständig an die Bestimmungen dieser Lizenz halten.

  5. Sie müssen diese Lizenz nicht akzeptieren, da Sie sie nicht
unterschrieben haben.  Sie haben jedoch auch anderweitig keine Berechtigung, das
Programm oder daraus abgeleitete Arbeiten zu verbreiten.  Diese Aktionen sind
gesetzlich nicht zulässig, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren.  Mit
der Änderung oder Verbreitung des Programms (oder sonstiger auf dem
Programm basierender Arbeit) erkennen Sie daher die Bestimmungen dieser Lizenz
an, dies zu tun, sowie alle damit verbundenen Bedingungen zum Kopieren,
Verbreiten oder Ändern des Programms oder darauf basierender Arbeiten. 

  6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder darauf basierende Arbeiten)
weiterverbreiten, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom
ursprünglichen Lizenzgeber, das Programm gemäß diesen
Bedingungen zu kopieren, verbreiten oder zu ändern.  Sie dürfen den
hierin aufgeführten Rechten des Empfängers keine weiteren
Beschränkungen auferlegen. Sie sind nicht für die Einhaltung dieser
Lizenz durch Dritte verantwortlich.

  7. Wenn Ihnen als Folge eines Gerichtsurteils oder des Vorwurfs eines
Patentverstoßes oder irgend eines anderen Grundes (nicht beschränkt
auf Patentangelegenheiten) Bedingungen auferlegt werden (durch
Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder sonstiges), die den Bedingungen dieser
Lizenz widersprechen, sprechen diese Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz
frei.  Wenn Sie gemäß den Bestimmungen sowohl dieser Lizenz als auch
sonstiger einschlägiger Verpflichtungen nicht zu einer Verbreitung
berechtigt sind, dürfen Sie das gesamte Programm als Folge dessen
nicht verbreiten.  Wenn eine Patentlizenz beispielsweise keine kostenlose
Verbreitung des Programms durch all diejenigen erlaubt, die Kopien entweder
direkt durch Sie oder indirekt empfangen, so können Sie der Patentlizenz
und dieser Lizenz nur nachkommen, indem Sie ganz davon absehen, das Programm zu
verbreiten.

Wenn irgendein Teil dieses Abschnitts unter einem beliebigen Umstand als
ungültig oder nicht durchsetzbar gilt, so zählt die Bilanz dieses
Abschnitts und der Gesamtabschnitt gilt unter anderen Umständen.

Es ist nicht die Absicht dieses Abschnitts, Sie dazu zu veranlassen, etwaige 
Patente oder Eigentumsrechtsansprüche zu verletzen, oder die 
Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt folgt 
lediglich dem Zweck, die Integrität des freien Softwaresystems zu 
schützen, was durch Public License-Praktiken durchgeführt wird.  Viele 
haben großzügig zu der großen Auswahl an durch dieses System 
verbreitete Software beigetragen, wobei sie auf eine konsistente Anwendung 
dieses Systems vertrauen; es obliegt der Entscheidung des Autors/Spenders, ob 
er/sie die Software durch ein anderes System verbreiten möchte, und ein 
Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.

Der vorherige Abschnitt ist dazu gedacht, deutlich zu machen, was als
Folge des verbleibenden Teils dieser Lizenz angesehen wird.

  8. Wenn die Verbreitung und/oder Verwendung des Programms in bestimmten 
Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte 
Schnittstellen beschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheber, der dem 
Programm diese Lizenz auferlegt, eine ausdrückliche geographische 
Verbreitungsbeschränkung zum Ausschluss dieser Länder auferlegen, so 
dass die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern gestattet ist, die 
hiervon nicht ausgeschlossen sind.  In einem solchen Fall schließt die 
Lizenz die Beschränkung mit ein, als wenn sie im Textkörper dieser 
Lizenz enthalten wäre.

  9. Die Free Software Foundation kann überarbeitete und/oder neue 
Versionen der General Public License von Zeit zu Zeit veröffentlichen. 
Solche neuen Versionen werden der vorliegenden Version im Großen und 
Ganzen gleichen, jedoch im Einzelnen davon abweichen, um neue Probleme oder 
Fragen einzuschließen.

Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.  Wenn das Programm
eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für diese und "jegliche
spätere Versionen" gilt, haben Sie die Option, entweder die 
Bedingungen dieser Version oder späterer durch die Free Software Foundation
veröffentlichte Versionen zu befolgen.  Wenn das Programm keine 
Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version
auswählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht 
wurde.

  10. Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme integrieren 
möchten, deren Verbreitungsbedingungen abweichen, setzen Sie sich 
schriftlich mit dem Autoren in Verbindung, um um Erlaubnis zu bitten.  Im Falle 
von Software, die urheberrechtlich durch die Free Software Foundation 
geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir 
genehmigen in bestimmten Fällen Ausnahmen.  Unsere Entscheidung wird von 
den zwei Zielen der Beibehaltung des freien Status aller Ableitungen unserer 
freien Software und der generellen Förderung der gemeinsamen Nutzung und 
Wiederverwendung von Software geleitet. 

                            KEINE GARANTIEANSPRÜCHE

  11. DA DAS PROGRAMM KOSTENLOS LIZENZIERT IST, BESTEHT KEIN GARANTIEANSPRUCH 
FÜR DAS PROGRAMM IN DEM AUSMASS, DASS VOM GÜLTIGEN RECHT ZUGELASSEN 
WIRD. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH FESTGELEGT, STELLEN DIE URHEBER 
UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM "ONE MÄNGELGEWÄHR" ZUR 
VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE 
GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE 
HANDELSÜBLICHKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.  SIE 
TRAGEN DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES 
PROGRAMMS.  SOLLTE DAS PROGRAMM SICH ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, WERDEN DIE KOSTEN 
FÜR ALLE NOTWENDIGEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATUREN UND 
VERBESSERUNGSMASSNAHMEN VON IHNEN ÜBERNOMMEN.

  12. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN DIES IST DURCH GELTENDES RECHT VORGESCHRIEBEN 
ODER SCHRIFTLICH ZUGESAGT, ÜBERNEHMEN URHEBER ODER JEGLICHE DRITTE, DIE DAS 
SYSTEM WIE VORSTEHEND GENEHMIGT WEITER VERBREITEN, IHNEN GEGENÜBER DIE 
HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, OB ALLGEMEINE, KONKRETE, ZUFÄLLIGE ODER 
FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER 
VERWENDUNG DIESES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT 
BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST VON DATEN ODER DATEN, DIE SICH ALS UNGENAU 
HERAUSGESTELLT HABEN, ODER DURCH SIE ODER DRITTE ERLITTENE VERLUSTE ODER DAS 
NICHTFUNKTIONIEREN DES PROGRAMMS MIT JEGLICHEN ANDEREN PROGRAMMEN), AUCH WENN 
DER URHEBER ODER DRITTE VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS 
UNTERRICHTET WURDEN.

                     ENDE DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

            Anwendung dieser Geschäftsbedingungen auf Ihre neuen Programme

  Wenn Sie ein neues Programm entwerfen, und Sie es mit dem größt-
möglichen Nutzen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen 
möchten, können Sie dies am besten erreichen, indem Sie es zu
einer freien Software machen, die von jedem unter diesen Bedingungen weiter 
verbreitet und geändert werden kann.

  Um dies zu tun, fügen Sie die folgenden Hinweise zum Programm hinzu.  Es 
ist am sichersten, diese am Anfang jeder Quelldatei hinzuzufügen, um die 
Beschränkungen der Garantie möglichst effektiv zu übermitteln; 
jede Datei sollte zumindest die Zeile "Copyright" enthalten sowie 
einen Verweis darauf, wo der gesamte Hinweis zu finden ist. 

    

    Copyright (C) 19yy  

    Bei diesem Programm handelt es sich um freie Software, Sie können es unter 
den von der Free Software Foundation veröffentlichten Bedingungen der GNU 
General Public License weiter verbreiten oder ändern; dabei handelt es sich 
entweder um Version 2 der Lizenz, oder aber (optional) um beliebige spätere 
Versionen.

    Dieses Programm wird in der Hoffnung verbreitet, dass es von allgemeinem 
Nutzen ist, jedoch OHNE JEGLICHE GARANTIE; auch ohne die implizite Garantie der 
MARKTGÄNGIGKEIT oder DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.  Weitere 
Informationen finden Sie in der GNU General Public License.

    Eine Kopie der GNU General Public License sollte Ihnen gemeinsam mit diesem 
Programm ausgehändigt worden sein; wenn nicht setzen Sie sich mit uns 
schriftlich in Verbindung unter Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, 
Suite 330, Boston, MA  02111-1307  USA


Fügen Sie auch Informationen bei, wie wir Sie per Email und auf dem Postweg 
erreichen können.

Wenn das Programm interaktiv ist, veranlassen Sie es, beim Starten in einem 
interaktiven Modus einen kurzen Hinweis, der etwa folgendermaßen aussehen kann, 
auszugeben:

    Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19yy Name des Autors
    Gnomovision bietet KEINERLEI GARANTIEANSPRÜCHE; zum Anzeigen von 
    Einzelheiten, geben Sie `w anzeigen' ein.
    Bei diesem Produkt handelt es sich um freie Software, Sie dürfen es gerne 
    unter bestimmten Bedingungen weiter verbreiten, geben Sie ‚c anzeigen’ ein, 
    um weitere Einzelheiten anzuzeigen.

Die hypothetischen Befehle ‚w anzeigen’ und ‚c anzeigen’ sollten die 
entsprechenden Abschnitte der General Public License anzeigen.  Die von Ihnen 
verwendeten Befehle können natürlich anderes als ‚w anzeigen’ und ‚c anzeigen’ 
lauten; es kann sich dabei auch um Mausklicks oder Menüelemente handeln – was 
immer am besten zu Ihrem Programm passt.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder 
gegebenenfalls Ihre Schule dazu auffordern, einen Haftungsausschluss für das 
Copyright zu unterzeichnen.  Im Folgenden finden Sie ein Beispiel, setzen Sie 
die entsprechenden Namen ein:

  Yoyodyne, Inc., lehnt hiermit jegliches Interesse am Copyright des Programms 
’Gnomovision' ab (das versucht, Zugang zu Compilern zu bekommen), geschrieben 
von James Hacker.

  (Unterschrift von Ty Coon), 1. April 1989
  Ty Coon, Präsident

Diese General Public License untersagt die Integration Ihres Programms in 
urheberrechtlich geschützte Programme.  Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine 
Subroutine-Bibliothek handelt, ist es für Sie möglicherweise nützlicher, die 
Verknüpfung von urheberrechtlich geschützten Anwendungen mit der Bibliothek zu 
gestatten.  Wenn Sie dies tun möchten, verwenden Sie die GNU Library General 
Public License anstelle dieser Lizenz.