17.5 Festlegen von Standardeinstellungen

Mithilfe der Standardeinstellungen können Sie den Inhalt und das Aussehen des Detail-Portlets festlegen. An welcher Stelle Sie die Standardeinstellungen festlegen müssen, ist davon abhängig, wie Sie das Detail-Portlet verwenden:

Weitere Informationen dazu, wie Sie auf die Standardeinstellungen für ein Portlet zugreifen, auf das über eine freigegebene Seite oder eine Containerseite zugegriffen wird, finden Sie in Schnitt 7.0, Seitenadministration.

Weitere Informationen dazu, wie Sie auf die Standardeinstellungen für eine Portlet-Registrierung zugreifen, finden Sie in Schnitt 9.0, Portletadministration.

17.5.1 Allgemeines zu Standardeinstellungen

Die Standardeinstellungen für das Detail-Portlet befinden sich alle unter einer einzigen komplexen Einstellung für Details:

Beschreibung: Beschreibung: Abbildung

Wenn Sie diese komplexe Einstellung öffnen, erhalten Sie Zugriff auf die einzelnen Detail-Standardeinstellungen:

Beschreibung: Beschreibung: Abbildung

Diese Standardeinstellungen gelten nur für den Anzeigemodus (nicht für den Bearbeitungsmodus). Sie umfassen Folgendes:

Standardeinstellung

Details

Entitätsdefinition

Gibt die Attributliste und das HTML-Layout an, die angezeigt werden sollen, wenn das Detail-Portlet für einen bestimmten Entitätstyp (z. B. Benutzer, Gerät oder Gruppe) verwendet wird.

Sie können auf Entitätsdefinition hinzufügen klicken, um die Unterstützung weiterer Entitätstypen durch das Detail-Portlet festzulegen.

Attribute, die aufzulisten sind

Gibt an, welche Attribute der ausgewählten Entität das Portlet anzeigen soll. Diese Attribute werden in der von Ihnen gewählten Reihenfolge aufgeführt.

Zum Hinzufügen bzw. Entfernen von Attributen steht eine Schaltfläche zur Verfügung.

HTML-Layout

Bietet eine Schaltfläche zum Öffnen des HTML-Layout-Editors, mit dem Sie den Kopfbereich gestalten können, der im Detail-Portlet für die ausgewählte Entität angezeigt werden soll.

Weitere Informationen finden Sie in Festlegen der Anzeigeelemente im Kopfbereich.